das ist was ich will
LKW (C1,C,CE)
3 Möglichkeiten
praktische Fahreinheiten
Theoriekurs Tage
beginnen kannst du mit 17,5 Jahren
LKW Führerschein Ausbildung
Möchtest du nicht so lange warten, dann mache gleich die C95 Ausbildung bei uns mit. Dann entfällt die Beschränkung und du kannst gleich mit 18 Jahren schon unbeschränkt LKW fahren.
UM ZU DEINEM C-SCHEIN ZU KOMMEN GIBT ES mehrere MÖGLICHKEITEN
Möglichkeit 1
CE mit B
Die Kombination mit dem B-Schein kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
- 10 C-Fahreinheiten und
- 4 CE-Fahreinheiten
Möglichkeit 2
CE bei B
Wenn du den B-Schein schon besitzt
- 6 C-Fahreinheiten und
- 4 CE-Fahreinheiten
Möglichkeit 3
C
Dein Interesse gilt nur dem C-Schein
- 8 C-Fahreinheiten
Führerschein
Der UNTERKLASSE (C1) UMFASST
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und
- mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.500 kg
- Sonderkraftfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg,
- unbesetzte Fahrzeuge der Klasse (D) mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg unter den sonst gleichen Bedingungen wie bei der Klasse (C).
Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken.
Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.
Die Lenkberechtigung für die Unterklasse (C1) umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse (F).
Lenkerberechtigung ab 18 Jahre.
Führerschein
Der KLASSE (C) UMFASST
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und
- mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg,
- Sonderkraftfahrzeuge, Fahrzeuge der Klasse (D) – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe (C) gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde (Code 105) oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.
Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken. Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.
Die Lenkberechtigung für die Klasse (C) umfasst auch die Lenkberechtigung für die Unterklasse (C1) und die Klasse (F).
LKW (C,C1) AUSBILDUNG
VORAUSSETZUNGEN
- Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B
- Vollendung des 21. Lebensjahres oder
- Vollendung des 18. Lebensjahres und erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer“ bzw. „Berufskraftfahrerin“ oder
- Vollendung des 18. Lebensjahres und Einschränkung auf das Lenken von Fahrzeugen der Unterklasse C1 bis zum 21. Lebensjahr
ANMELDUNG
Die Kombination mit dem B-Schein kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
- deinen gültigen Reisepass
- oder Personalausweis
- oder Führerschein
- ärztliche Untersuchung, kann im Haus absolviert werden
Theorieausbildung
- 3 Theoriekurs Abende bei (C)
- 4 Kurstheoriekurs Abende bei (CE)
Wenn Du den Theoriekurs besucht hast, kannst Du Dienstags (wechselweise Oberwart oder Pinkafeld) um 13:00 Uhr die PC Prüfung absolvieren.
ANMELDUNG PC-PRÜFUNG
1 Woche vor deinem Termin musst Du eine Vorprüfung (80%) machen.
Mo – Fr zu den Büro-Öffnungszeiten
Praxisausbildung
- 10 Fahreinheiten (bei vorhandenem B-Schein 8h)
- bzw. 6 Fahreinheiten in Verbindung mit E
Wenn Du die PC – Prüfung positiv abgelegt und deine Fahrstunden absolviert hast, kannst Du zur praktischen Prüfung antreten.
BEFRISTUNG FÜR ALLE AB 1. NOVEMBER 1997 AUSGESTELLTEN LENKBERECHTIGUNGEN:
Bis zum 60. Lebensjahr:
Klasse (C) – fünf Jahre
Unterklasse (C1) – zehn Jahre
Ab dem 60. Lebensjahr:
Klasse (C) – zwei Jahre
Unterklasse (C1) – fünf Jahre
BEFRISTUNG FÜR ALLE vor 1. NOVEMBER 1997 AUSGESTELLTEN LENKBERECHTIGUNGEN:
Ab Vollendung des 48. Lebensjahres:
Klasse (C) – fünf Jahre
Unterklasse (C1) – zehn Jahre
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres:
Klasse (C) – zwei Jahre
Unterklasse (C1) – fünf Jahre
Die Lenkberechtigung für die Klasse C muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Theoriekurs (C,CE)
CE-Kurs in Pinkafeld
keine Termine
Persönlichkeit fängt da an, wo Vergleich aufhört.
das lass ich mir nicht entgehen
Wir haben spass!
Sonderausbildung
Inhaber Martin Tripamer
Erste Bank AT39 2011 1839 1932 1900
© agentur diezl 2022
Fahrschule Martin Tripamer in PINKAFELD
7423 PINKAFELD, Hauptstraße 13
Tel. 03357/42213,
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 10 – 18 Uhr
Fahrschule Martin Tripamer in OBERWART
7400 OBERWART, Schulgasse 2
Tel. 03352/32360,
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 10 – 18 Uhr