Oberwart 03352/32360, Pinkafeld 03357/42213
das ist was ich will

LKW (C1,C,CE)

3 Möglichkeiten
praktische Fahreinheiten
Theoriekurs Tage
beginnen kannst du mit 17,5 Jahren

LKW Führerschein Ausbildung

Der LKW Führerschein wird gerne in Kombination mit dem B-Führerschein gemacht. Bis 21 Jahre ist man dann zwar auf die Klasse C1 bis 7,5t beschränkt. Dieser wird dann aber ab 21 Jahre automatisch zur Klasse C.

Möchtest du nicht so lange warten, dann mache gleich die  C95 Ausbildung bei uns mit. Dann entfällt die Beschränkung und du kannst gleich mit 18 Jahren schon unbeschränkt LKW fahren.

UM ZU DEINEM C-SCHEIN ZU KOMMEN GIBT ES mehrere MÖGLICHKEITEN

Möglichkeit 1

CE mit B

Die Kombination mit dem B-Schein kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.

  • 10 C-Fahreinheiten und
  • 4 CE-Fahreinheiten

Möglichkeit 2

CE bei B

Wenn du den B-Schein schon besitzt

  • 6 C-Fahreinheiten und
  • 4 CE-Fahreinheiten

Möglichkeit 3

C

Dein Interesse gilt nur dem C-Schein

  • 8 C-Fahreinheiten

Führerschein

Der UNTERKLASSE (C1) UMFASST

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und
  • mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.500 kg
  • Sonderkraftfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg,
  • unbesetzte Fahrzeuge der Klasse (D) mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg unter den sonst gleichen Bedingungen wie bei der Klasse (C).

Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken.

Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.

Die Lenkberechtigung für die Unterklasse (C1) umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse (F).

Lenkerberechtigung ab 18 Jahre.

Führerschein

Der KLASSE (C) UMFASST

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und
  • mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg,
  • Sonderkraftfahrzeuge, Fahrzeuge der Klasse (D) – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe (C) gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde (Code 105) oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.

Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken. Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.

Die Lenkberechtigung für die Klasse (C) umfasst auch die Lenkberechtigung für die Unterklasse (C1) und die Klasse (F).

LKW (C,C1) AUSBILDUNG

VORAUSSETZUNGEN

  • Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B
  • Vollendung des 21. Lebensjahres oder
  • Vollendung des 18. Lebensjahres und erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer“ bzw. „Berufskraftfahrerin“ oder
  • Vollendung des 18. Lebensjahres und Einschränkung auf das Lenken von Fahrzeugen der Unterklasse C1 bis zum 21. Lebensjahr

ANMELDUNG

Die Kombination mit dem B-Schein kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.

  • deinen gültigen Reisepass
  • oder Personalausweis
  • oder Führerschein
  • ärztliche Untersuchung, kann im Haus absolviert werden

Theorieausbildung

  • 3 Theoriekurs Abende bei (C)
  • 4 Kurstheoriekurs Abende bei (CE)

Wenn Du den Theoriekurs besucht hast, kannst Du Dienstags (wechselweise Oberwart oder Pinkafeld) um 13:00 Uhr die PC Prüfung absolvieren.

ANMELDUNG PC-PRÜFUNG

1 Woche vor deinem Termin musst Du eine Vorprüfung (80%) machen.

Mo – Fr zu den Büro-Öffnungszeiten

Praxisausbildung

  • 10 Fahreinheiten (bei vorhandenem B-Schein 8h)
  • bzw. 6 Fahreinheiten in Verbindung mit E

Wenn Du die PC – Prüfung positiv abgelegt und deine Fahrstunden absolviert hast, kannst Du zur praktischen Prüfung antreten.

BEFRISTUNG FÜR ALLE AB 1. NOVEMBER 1997 AUSGESTELLTEN LENKBERECHTIGUNGEN:

Bis zum 60. Lebensjahr:
Klasse (C) – fünf Jahre
Unterklasse (C1) – zehn Jahre

Ab dem 60. Lebensjahr:
Klasse (C) – zwei Jahre
Unterklasse (C1) – fünf Jahre

BEFRISTUNG FÜR ALLE vor 1. NOVEMBER 1997 AUSGESTELLTEN LENKBERECHTIGUNGEN:

Ab Vollendung des 48. Lebensjahres:
Klasse (C) – fünf Jahre
Unterklasse (C1) – zehn Jahre

Ab Vollendung des 60. Lebensjahres:
Klasse (C) – zwei Jahre
Unterklasse (C1) – fünf Jahre

Die Lenkberechtigung für die Klasse C muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Theoriekurs (C,CE)

CE-Kurs in Pinkafeld

  • Fr
    17
    Mai
    2024
    Sa
    25
    Mai
    2024

    THEORIEKURS CE

    immer nur am Fr +Sa; Fr von 16:30 - 20:10 und Sa 08:00 - 11:40Pinkafeld
  • Fr
    12
    Jul
    2024
    Sa
    20
    Jul
    2024

    THEORIEKURS CE

    immer nur am Fr +Sa; Fr von 16:30 - 20:10 und Sa 08:00 - 11:40Pinkafeld
  • Fr
    13
    Sep
    2024
    Sa
    21
    Sep
    2024

    THEORIEKURS CE

    immer nur am Fr +Sa; Fr von 16:30 - 20:10 und Sa 08:00 - 11:40Pinkafeld
  • Fr
    15
    Nov
    2024
    Sa
    23
    Nov
    2024

    THEORIEKURS CE

    immer nur am Fr +Sa; Fr von 16:30 - 20:10 und Sa 08:00 - 11:40Pinkafeld

Persönlichkeit fängt da an, wo Vergleich aufhört.

das lass ich mir nicht entgehen

Wir haben spass!

Datenschutz
Fahrschule Martin Tripamer, Inhaber: Martin Tripamer (Firmensitz: Österreich), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Fahrschule Martin Tripamer, Inhaber: Martin Tripamer (Firmensitz: Österreich), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.