PINKAFELD, Hauptstraße 13,Tel. 03357/42213
Informationen über die vorrausichtlichen Änderungen der Führerscheinausbildung der Klasse A.
1) Bis wann ist diese Richtlinie umzusetzen?
Österreich muss bis 19.1.2011 der Europäischen Kommission bekannt geben, wie diese Richtlinie umgesetzt wird. Tatsächlich in Kraft tritt sie dann mit 19.01.2013.
2) Was ändert sich beim Moped?
Dieses wird eine Führerscheinklasse. Es ist geplant, die Ausbildung und Prüfung so abzuwickeln wie bisher.
3) Neue Klasse A1:
Diese wird mit 16 Jahren erworben werden können.
Umfasst sind Motorräder bis 125 cm³ / 11 kW / 0,1 kW/kg. Ausbildung und Prüfung zwingend. Prüfungsmotorrad: Motorrad ohne Beiwagen, mindestens 120 cm³ und 90 km/h Geschwindigkeit.
3.1) Praktische Ausbildung für A1:
2 UE sollen der praktischen Ausbildung in einem speziellen Risikokompetenztraining gewidmet werden.
4) Neue Klasse A2:
Diese wird mit 18 Jahren erworben werden können.
Umfasst sind Motorräder bis 35 kW / 0,2 kW/kg. Ausbildung und Prüfung zwingend. Prüfungsmotorrad: Motorrad ohne Beiwagen, mindestens 400 cm³ und 25 kW Motorleistung.
5) Aufstieg auf A2 von A1:
- Mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf A1
- Mehrphase für Klasse A1 absolviert
- Entweder praktische Prüfung (ohne Ausbildungsverpflichtung) ODER
- praktische Schulung in der Dauer von 7 Stunden
6) Klasse A:
Diese wird mit 24 Jahren erworben werden können (entspricht der bisherigen Klasse A). Ausbildung und Prüfung sind zwingend. Motorrad ohne Beiwagen, mindestens 600 cm³ und 40 kW Motorleistung.
NEU: Perfektionsfahrt
7) Aufstieg auf A von A2:
- Mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf A2
- Mehrphase für Klasse A2 (oder A1) absolviert
- Entweder praktische Prüfung (ohne Ausbildungsverpflichtung) ODER
- praktische Schulung in der Dauer von 7 Stunden
- IN DIESEM FALL: Mindestalter 20 Jahre!
8) Aufstieg auf A von A1 (ohne dass die Klasse A2 gemacht wurde):
- Normale praktische Ausbildung UND
- praktische Prüfung
- IN DIESEM FALL: Mindestalter 24 Jahre!
- Diese Abläufe ergeben sich direkt aus der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.
9) Ersatz für Code 111:
Diesen gibt es dann nicht mehr.
Es wahrscheinlich eine Regelung geben, bei der nach einer Schulung (so wie bisher) eine Bestätigung mitzuführen ist.
L17,B Kurse
| Montag | 12.03.2012 | 16:30 – OW |
| Montag | 12.03.2012 | 16:30 – PI |
| Freitag | 30.03.2012 | 13:00 – OW |
| Freitag | 30.03.2012 | 16:30 – PI |
Mopedkurs
| Dienstag | 13.03.2012 – OW | 17:00 |
| Dienstag | 13.03.2012 – PI | 17:00 |
| Dienstag | 03.04.2012 – OW | 09:30 |
| Dienstag | 03.04.2012 – PI | 13:30 |
Motorradkurs
| Freitag | 02.03.2012 | 13:00 |
| Freitag | 06.04.2012 | 13:00 |
| Freitag | 04.05.2012 | 13:00 |
C,E,F Kurse
| Freitag | 02.03.2012 | 16:30 |
| Donnerstag | 05.04.2012 | 16:45 |
| Freitag | 11.05.2012 | 16:30 |
| Freitag | 13.07.2012 | 16:30 |






